Mit dem neuen Bundesgesetz gelten seit 1. Dezember 2012 zwei wesentliche neue Regeln:
- Bei jedem Immobilieninserat (Druckwerk oder elektronisches Medium) ist die Energiekennzahl (also der Heizwärmebedarf) anzugeben.
- Verstöße gegen die Energieausweisvorlagepflicht (dazu gehört auch eine fehlende Energiekennzahl bei Immobilieninseraten) werden mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 1.450,- bestraft.
Energieausweis-Vorlage-Gesetz: -> hier