Kommission verbessert den Vorschlag zu neuem Saatgutgesetz

Die bestehenden Verordnungen zur Registrierung und Genehmigung von Saatgut sollen in Zukunft in einer neuen EU weiten Verordnung zusammengefasst werden. Zusätzlich werden alle nationalen Behörden zu einer EU-Genehmigungsbehörde zusammengefasst, um die Bürokratie zu vermindern und Missstände zu verhindern.

Die bestehenden Verordnungen zur Registrierung und Genehmigung von Saatgut sollen in Zukunft in einer neuen EU weiten Verordnung zusammengefasst werden. Zusätzlich werden alle nationalen Behörden zu einer EU-Genehmigungsbehörde zusammengefasst, um die Bürokratie zu vermindern und Missstände zu verhindern.

Das Staatgutverkehrsgesetz schreibt vor, dass in der EU nur Saatgut vermarket werden darf, wenn die spezielle Pflanzensorte auf der nationalen Sortenliste nach der Registration und Kontrolle eingetragen wurde. Die Pflanzensorte muss unterscheidbar, einheitlich und beständig sein. Dieses Verfahren ist teuer und nur große Konzerne wie Bayer, Monsanto, Syngenta, Lima grain können sich diese Zulassung leisten. EU weit hat sich eine Protestwelle gegen diese Verordnung ausgebreitet. Am 6. Mai 2013 wurde die neue Verordnung vorgestellt – kleine Erzeuger mit zehn oder weniger Angestellte oder weniger als zwei Millionen Euro Umsatz werden von der Regelung ausgenommen. Viele kleinere Saatgutproduzenten fallen aus dem Geltungsbereich der Verordnung. Probleme könnten viele Mittelständler mit mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz mit dieser Verordnung bekommen, die bewusst nur für einen regionalen Markt produzieren und sich den teuren Prozess nicht leisten können.

Für althergebrachte Sorten gelten weniger strenge Anforderungen, sie werden nach einer Anerkennung registriert, aber nicht geprüft und die bisher geltenden mengenmäßigen Beschränkungen werden aufgehoben. Hobbygärtner und Bauern können Saatgut, das das an lokale Bedingungen angepasst ist und in kleinen Mengen auf dem Markt bereitgestellt wird (Nischenmärkte), auch ohne Registrierung in festgelegten Verpackungsgrößen verkaufen. Hier soll das Material aber wegen der Rückverfolgbarkeit gekennzeichnet werden.

 

 

Der Vorschlag der Verordnung befindet sich unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0262:FIN:DE:HTML

Die Energiegruppe Vorchdorf besteht seit November 2009 und arbeitet eng mit dem Umweltausschuss zusammen

 

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 zuletzt aktualisiert: 13.02.2019